Jeder Züchter hat im Bezirk seines Wohnortes die freie Wahl des für seinen Bezirk zuständigen ID-Beauftragten.
Der bislang bestehende rotierende Wechsel der ID-Beauftragten innerhalb eines Bezirkes findet nicht mehr statt.
Wichtig ist lediglich, dass der dem Züchter zugewiesene Bezirk eingehalten wird!
Die Regelung tritt ab sofort in Kraft.
Stand 02.01.2015
Norbert Scharschmidt
LG-Zuchtwart