Aktuelle Zulassungsbedingungen zur LG-FH Westfalen 2024

Vor dem Hintergrund der noch ausstehende Entscheidung des SV-Vorstands zu allgemein gültigen  neuen Vorgaben für Meldungen von Hunden zu überregionalen Veranstaltungen, hier nachfolgend die für die Saison 2024 gültigen Zulassungsbedingungen der LG Westfalen.

Die Landesgruppe weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Zulassungsbedingungen in Bezug auf Meldevoraussetzungen aus dem Bereich Gesundheit und/oder tierärztliche Bescheinigungen vom SV noch ergänzt werden können und somit unter Vorbehalt zu sehen sind.

Maßgebend sind grundsätzlich die aktuellen "Bestimmungen über die Durchführung von Ausscheidungs- und Siegerprüfungen des SV" mit folgender Ergänzung für die LG Westfalen:

 

Zulassungsbedingungen zur LG-FH

  • Das Team hat den Nachweis von einer mit mindestens der Note "Gut" abgelegten FCI-IFH-2 Prüfung auf SV-termingeschützten Veranstaltungen unter einem SV-Richter nachzuweisen. Die Qualifikationsprüfung zur LG-FH muss nach der LG-FH des Vorjahres abgelegt worden sein.
  • Die Qualifikationsprüfung kann auch in der eigenen Ortsgruppe abgelegt worden sein.
  • Auf der LG-FH kann ein Teilnehmer mit maximal 2 Hunden starten. Für die weiterführende Veranstaltung kann er sich jedoch nur mit einem Hund qualifizieren.
  • Das Siegerteam der LG-FH des Vorjahres ist zur LG-FH ohne weitere Qualifikation startberechtigt.

 

Teilnahmeberechtigt für die LGA-Westfalen sind:

  • SV/OG- Mitglieder der LG-Westfalen mit rassereinen Deutschen Schäferhunden, die in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch oder Anhangregister eingetragen sind und zum Zeitpunkt der Meldung das Ausbildungskennzeichen IGP 3 aufweisen.
  • Ist der Eigentümer des Hundes nicht der Hundeführer, so muss auch für diesen die Mitgliedschaft in einem VDH-Mitgliedsverein nachgewiesen werden.
  • Gehört ein OG-Mitglied mehreren Ortsgruppen innerhalb einer LG an, muss es sich für eine OG entscheiden. Es muss jedoch im Laufe eines Kalenderjahres für alle anstehenden Qualifikationen für dieselbe OG starten.
  • OG-Mitgliedern kann die Meldung durch die OG zur LGA nicht grundlos verweigert werden.
  • Die Anmeldungist nur gültig mit Bestätigung durch die zuständige Ortsgruppe. Hundeführer mit Hunden, deren Eigentümer in einer anderen LG ansässig sind, müssen für die Zulassung die Genehmigung der externen Landesgruppe einholen.
  • Bei Jugendlichen ist die Einwilligung des Erziehungsberechtigten schriftlich erforderlich.

Für die Anmeldung sind ausschließlich die LG-eigenen Meldeformulare (siehe Formulare) zu verwenden.

Stand: 24.10.2023, Angepasst mit Gültigkeit für die Saison 2024

LG-Ausbildungswart

Udo Wolters

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