Angepasste Zulassungsbedingungen zur LG-FH Westfalen 2023
Vor dem Hintergrund der weiter unklaren Perspektive für unser Prüfungsgeschehen hat der LG-Vorstand diese Situation berücksichtigt und sich auf folgende Zulassungsbestimmungen für das Jahr 2023 verständigt.
Maßgebend sind grundsätzlich die "Bestimmungen über die Durchführung von Ausscheidungs- und Siegerprüfungen des SV" mit folgender Ergänzung für die LG Westfalen:
Teilnahmeberechtigt an der LG-Fährtenhundprüfung Westfalen sind nur SV- Mitglieder der LG-Westfalen mit rassereinen Deutschen Schäferhunden, die in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch oder Anhangregister eingetragen sind und zum Zeitpunkt der Meldung das Ausbildungskennzeichen IFH 2 aufweisen. Ist der Eigentümer des Hundes nicht der Hundeführer, so muss auch für diesen die Mitgliedschaft in einem VDH-Mitgliedsverein nachgewiesen werden.
Gehört ein OG-Mitglied mehreren Ortsgruppen innerhalb einer LG an, muss es sich für eine OG entscheiden. Es muss jedoch im Laufe eines Kalenderjahres für alle anstehenden Qualifikationen für dieselbe OG starten.
OG-Mitgliedern kann die Meldung durch die OG zur LG-FH nicht grundlos verweigert werden.
Auf der LG-FH kann ein Teilnehmer mit maximal 2 Hunden starten. Für die weiterführende Veranstaltung kann er sich jedoch nur mit einem Hund qualifizieren.
Als Qualifikation ist der Nachweis von einer mit mindestens der Note "Gut" abgelegten IFH-2 Prüfung, abgelegt in einer SV-termingeschützten Veranstaltung unter einem SV-Richter erforderlich. Die Qualifikationsprüfung zur LG-FH muss nach dem 18.09.2022 abgelegt worden sein. Die Prüfung kann auch in der eigenen Ortsgruppe abgelegt worden sein.
Das Siegerteam der LG-FH des Vorjahres ist ohne Qualifikation startberechtigt.
Bei Jugendlichen ist die Einwilligung des Erziehungsberechtigten schriftlich erforderlich.
Für die Anmeldung sind ausschließlich die LG-eigenen Meldeformulare zu verwenden.
Stand: Juli 2022, Angepasst mit Gültigkeit für die Saison 2023
LG-Ausbildungswart
Udo Wolters