Aus aktuellem Anlass weise ich ausdrücklich darauf hin, dass bei termingeschützten Zuchtschauen eine Durchführung von Junghundbeurteilungen im Alter von 6-9 Monaten nicht statthaft ist. Lediglich bei Veranstaltungen für Jugendliche Hundeführer ist die Durchführung einer Junghundbeurteilung gestattet.
Ich bitte die jeweilige Veranstaltungsleitung um Beachtung und Umsetzung.
Norbert Scharschmidt
LG Zuchtwart