Aus aktuellem Anlass weise ich ausdrücklich darauf hin, dass bei termingeschützten Zuchtschauen eine Durchführung von Junghundbeurteilungen im Alter von 6-9 Monaten nicht statthaft ist. Lediglich bei Veranstaltungen für Jugendliche Hundeführer ist die Durchführung einer Junghundbeurteilung gestattet.

Ich bitte die jeweilige Veranstaltungsleitung um Beachtung und Umsetzung.

Norbert Scharschmidt
LG Zuchtwart
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