Finanzielle Förderung der Jugendarbeit im SV ab 01.01.2019 möglich!

Gemeinsam mit dem Jugendausschuss des SVs wurden „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.“ erarbeitet. Diese Richtlinien sollen zukünftig als Grundlage zur Ausschüttung von Fördergeldern, die die SV-eigene Stiftung „Jugend, Integration und Innovation“ bereitstellt, für Orts- und Landesgruppen dienen.

Hiermit wird erstmalig im SV eine strukturelle und verlässliche Förderung der Jugendarbeit eingeführt.

Im Rahmen dieser Förderrichtlinien können nun Orts- und Landesgruppen, die über einen gewählten Jugendwart verfügen, für Materialien für die Jugendarbeit (Sportgeräte und Zubehör wie Verstecke, Agilitygeräte, Hetzanzüge, Sportbekleidung etc. sind nicht förderfähig) sowie Zeltlager, Ferienspiele, Projekte und Seminare innerhalb der Jugendarbeit einen Zuschuss beantragen. Auch die Qualifizierung von Ehrenamtlichen sowie Modellprojekte und innovative Maßnahmen können bezuschusst werden.

Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare findet ihr auf der Homepage des Vereins für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. unter folgendem Link:

schaeferhunde.de/jugend/sv-foerderstiftung/

Gerne stehe ich Euch als Jugendwartin bei Fragen unterstützend beiseite!

Die erste Antragsfrist ist der 31.03.2019!

Dies ist keine Ausschlussfrist jedoch werden Anträge, die bis zu diesem Datum bei der HG eingehen vorrangig bearbeitet!

Daniela Thoring

Hier könnte Ihre Werbung stehen - Werbung appelliert, vergleicht, macht betroffen und neugierig. Weitere Info: Wenden Sie sich bitte an den LG-Westfalen Vorstand
Zum Seitenanfang
JSN Blank template designed by Webloesungen.info