WestfalenlogoLiebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

Die Corona Pandemie schränkt erneut nicht nur unser wirtschaftliches Leben deutlich ein, auch das gesamte Vereinsleben ist vor dem Hintergrund der sicherlich richtigen und gebotenen Beschränkungen der sozialen Kontakte untereinander wieder mehr oder weniger zum Stillstand gekommen.

 

Aus meiner Sicht gilt es nun trotzdem den Blick nach vorne zu richten

Von Seiten des Bundesvorstandes und der Hauptgeschäftsstelle sind in den letzten Tagen hierzu einige Handlungsempfehlungen veröffentlicht worden:

1. Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen innerhalb des SV werden deshalb für den Zeitraum bis zum 30. November 2020 abgesagt und die bestehenden Terminschutz-Bestätigungen aufgehoben.

Dies gilt für alle Veranstaltungen auf Ortsgruppen- und Landesgruppenebene (im Falle einer Verlegung entstehen natürlich keine neuen Terminschutzgebühren, sofern die Veranstaltung ersatzlos ausfällt würde die Terminschutzgebühr an die Ortsgruppe erstattet werden.)

Ebenfalls gilt dies für Körungen und Wesensbeurteilungen. (Hunde, die in diesem Zeitfenster für eine Wesensbeurteilung vorgesehen wären, werden für einen späteren Besuch einer Wesensbeurteilung eine Sondergenehmigung ohne die damit einhergehende Gebühr erhalten.)

2. Übungsbetrieb in den Ortsgruppen

Auf dem Übungsgelände der Ortsgruppen darf nur noch Individualsport allein, zu zweit oder mit den im eigenen Hausstand lebenden Personen betrieben werden, insofern die Kommune nicht grundsätzlich alle öffentlichen und privaten Sportanlagen für den Monat November geschlossen hat.

Sollten Ortsgruppen im Einzelfall das Üben allein, zu zweit oder mit den eigenen Hausstand lebenden Personen erlauben, weisen wir darauf hin, dass alle Mitglieder gleich zu behandeln sind und demzufolge allen Mitgliedern diese Möglichkeit gleichermaßen eröffnet werden muss.

 

Zur Unterstützung der Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Bekämpfung der Corona-Pandemie empfehlen wir den Ortsgruppen jedoch dringend, den Vereins- und Übungsbetrieb bis mindestens zum Ende des Monats komplett einzustellen.

3. Körungen

Der Zeitraum der Körsaison 2020/2021 wird über den 30. November hinaus um drei Monate bis zum Beginn der Körsaison 2021 verlängert.

4. Wesensbeurteilungen

Regelungen für die Teilnahme von Hunden, die älter als 13 Monate sind:

Alle Hunde, die nach dem 01. Februar 2019 geboren sind, können bis zum 30.06.2021 (vorher: 31.12.2020) ohne Sondergenehmigung an der Wesensbeurteilung teilnehmen.

5. Überregionale Veranstaltungen innerhalb der LG Westfalen

Folgende Veranstaltungen in der LG Westfalen sind, wie bereits unter Nr. 1 dargestellt, ebenfalls abgesagt:

  • Bundessiegerprüfung der Rettungshunde vom 05. – 08. November 2020 in Bamenohl
  • Wesensbeurteilung am 14. und 15. November 2020 in Selm
  • Landesgruppenjugendzuchtschau am 15. November 2020 in Schwerte
  • Körung am 21. November 2020 in Olfen
  • Wesensbeurteilung am 21. und 22. November 2020 in Dorsten.
  • „All in one“ am 28. und 29. November 2020 in Dülmen

Ich darf mich an diese Stelle ganz herzlich bei den ausrichtenden Ortsgruppen für die Bereitschaft bedanken, diese Veranstaltungen für unsere LG Westfalen auszurichten.

Für Dienstag den 24. November 2020, 20:  Uhr  planen wir wieder einen LG Infoabend per Videokonferenz und laden euch bereits jetzt hierzu herzlich ein.

Themenwünsche könnt ihr gerne an mich senden. Die Zugangsdaten lauten wie folgt:

Zoom-Meeting beitreten

https://us04web.zoom.us/j/79731576004?pwd=NDVYT29iWmJrMEVDOG5LdVZKWndxUT09


Wir wünschen euch und euren Familien insbesondere für die kommenden Wochen alles Gute, passt auf euch auf und bleibt gesund.

Bis bald.

Für den Vorstand der Landesgruppe Westfalen

Thomas Leyener
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