Am 25. und 26. Mai 2013 fand in Paderborn die Bundesdelegiertenversammlung statt. Aus den Landesgruppen reisten insgesamt 96 stimmberechtigte Delegierte (inkl. Vorstand) an. Aus der LG Westfalen waren Henning Setzer, Walter Hoffmann, Uwe Sprenger, Norbert Scharschmidt, Udo Wolters, Thomas Leyener, Ludger Vortkamp und Paul Pankoke als Delegierte anwesend. Im Vorfeld dieser Versammlung erhielten alle Delegierten die Tagesordnung mit insgesamt zwölf Tagesordnungspunkten und 155 Seiten Erläuterungen dazu.

Unser Präsident Wolfgang Henke konnte leider aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen; Vizepräsident Klaus Waltrich führte uns sicher durch die Sitzung. Die Regularien waren schnell abgearbeitet. Die Tätigkeitsberichte konnten wir im Vorfeld in schriftlicher Form studieren. Somit ging es bei den TOP Berichte um Ergänzungen und Erläuterungen bzw. inhaltliche Diskussionen.

In seinem Jahresbericht machte Klaus Waltrich klar, dass viele dringende Aufgaben rund um den Verein angegangen werden müssen. Dazu zählen unter anderem: Verbesserung des Images, Optimierung des Produktes Schäferhund, effizientere Strukturen im Verein, Entwicklung von Marketingstrategien, Verbesserung der Wirtschaftlichkeit unter anderem durch technische und organisatorische Maßnahmen. Einige Delegierte wünschten sich zielgerichtetes Angehen von Themen mit vorbereitender Aktivität des HG Vorstandes.

Kritisch muss man das Einbringen der Beratungsergebnisse aus den Ausschüssen beleuchten. Alle Anträge wurden in den verschiedenen Ausschüssen beraten, meistens derselbe Antrag in verschiedenen. Wenn es zu den Anträgen neue Fassungen aus dem Ausbildungs-, Zucht- oder dem Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss gab, die alle auf ausgiebige Beratung beruhten und durchaus unterschiedliche Zielrichtungen spiegelten, gab es während der Versammlung keinen Sprecher, der das Beratungsergebnis in der Diskussion sicher aufgriff. Bei den Beratungen waren auf der einen Seite kritische Stellungnahmen kennzeichnend für offene Problemlösungsorientierung und auf der anderen Seite musste man manchen Diskussionsbeiträgen entnehmen, dass sie eher individuellen Zielen dienten.

Die Berichte des Bundeszuchtwartes und des Bundesausbildungswartes wurden kurz kommentiert. Hingegen gab es nach dem Bericht des Vereinswirtschaftsrates Peter Tacke durchaus Gesprächsbedarf. Die Delegierten erwarten zukünftig eine gleichlautende übereinstimmende den Regeln entsprechende Bilanzfassung und Darstellung des Vereinsergebnisses in allen Publikationen nach den allgemein gültigen Standards. Konsequent schlussfolgernd lehnten die Delegierten die Wiederwahl des Wirtschaftsprüfers ab und erteilten dem Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss den Auftrag, einen adäquaten Ersatz zu finden. Von den Kassenprüfern wurde ebenfalls daran erinnert, dass vor der Zeichnung von Verträgen alle notwendigen Gremienbeschlüsse vorliegen müssen.

Der Bundesjugendwart Silvio Grimm bedankte sich bei allen, die zum hervorragenden Gelingen der DJJM 2013 in Riesenbeck beigetragen haben und dankte hier Henning Setzer stellvertretend für alle Westfalen. Hinterfragt wurde die doch recht hohe Ausfallquote im IPO Bereich.

Zur Wahl des Vereins Zuchtwartes stellten sich die Delegierten Dr. Wolfgang Lauber, Lothar Quoll und Leonhard Schweikert. Nach eineinhalb Stunden Vorstellung mit Fragestunde schritten alle Delegierten einzelnen zur Wahl. Im zweiten Wahlgang konnte sich dann Lothar Quoll eindeutig als neuer Vereinszuchtwart durchsetzen. Damit endete der erste Tag gegen 20:15 Uhr.

Der Tagesordnungspunkt fünf umfasste 40 Änderungsanträge zur Satzung und Ordnungen, von denen 31 bearbeitet, 4 zurückgezogen und weitere 5 zur Nachbearbeitung gegeben wurden. Dazu folgende inhaltliche Zusammenfassung und Nennung nur der wesentlichen Anträge:

  1. Die Familienmitgliedschaft umfasst nicht den Zeitungsbezug. – Einstimmige Zustimmung
  2. Aktive SV Mitglieder ohne Ortsgruppenzugehörigkeit haben eine Gebühr in Höhe des SV Jahresbeitrages zu entrichten, wenn sie überregional an Prüfungen oder Zuchtschauen teilnehmen. Der Antrag wurde zurückgenommen und ein Arbeitsauftrag an die HG gegeben, sich mit diesem grundsätzlichen Problem zu befassen und einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten.
  3. Ein Mitglied des SV-Vorstandes muss zuverlässig und persönlich geeignet sein. Der Nachweis ist über ein Führungszeugnis zu führen. Diesem Antrag wurde zugestimmt.
  4. Ein Züchter kann pro Kalender Jahr maximal fünf anstatt bisher zehn Würfe auf seinen Zwinger züchten. Dieser Antrag wurde abgelehnt.
  5. Dem Züchter ist es untersagt, mit der Aufzucht und Betreuung eines Wurfes einen Stellvertreter zu beauftragen. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
  6. Die Anträge zur Änderung der Auflagen im Bereich HD/ED und Eintragung in die Ahnentafel wurden zurückgezogen, da Ergebnisse wissenschaftlicher Auswertungen in den nächsten Monaten erwartet werden. Danach soll darüber beraten werden.
  7. Der Verein hat einen verbindlichen Zuchtplan zur Bekämpfung der ED mit der Methode der Zuchtwertschätzung aufzustellen. Die HG hat einstimmig einen Arbeitsauftrag dazu erhalten.
  8. Die HG hat ebenfalls einen Arbeitsauftrag zur Entwicklung eines Datenbank-Konzeptes erhalten, damit die Ahnentafeln einschließlich zuchtausschließender Mängel und Erbkrankheiten, HD/ED Ergebnissen, Prüfungs-, Schau- und Körbewertungen veröffentlicht werden können.
  9. Der Antrag auf Reduzierung der Deckakte von 90 auf 50 pro Kalenderjahr und von 60 auf 40 für Deckakte in Deutschland wurde nach langer Diskussion zurückgezogen. Der Vereinszuchtwart greift dieses Thema auf.
  10. Hündinnen dürfen in einem Zeitraum von 24 Monaten nicht mehr als drei Würfe groß ziehen. Diesem Antrag wurde zugestimmt.
  11. Alle Mitglieder haben eine freie Körortwahl in allen Landesgruppen. Dieser Antrag wurde nach längerer Diskussion Mangels Zweidrittel Mehrheit abgelehnt.
  12. Das Richteramt erlischt u.a. mit Amtsenthebung durch den SV Vorstand bzw. durch ein hierfür zuständiges Rechtsorgan unter anderem bei entgeltlicher Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vermittlung von Hunden, entgeltlicher Tätigkeit für die im Zusammenhang mit der Ausbildung, der Pflege, der Unterbringung von Hunden oder mit dem Handel von Hundefutter steht. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.
  13. Mit Abgabe der Meldung ist die Startgebühr in voller Höhe zu entrichten. Dieser Antrag wurde zurückgezogen und ein Arbeitsauftrag zur Erarbeitung einer alternativen Lösung an die HG formuliert.
  14. Einführung eines SV-Ehren-Hundeführer-Sportabzeichen: 1000 Punkte ohne Zeitbegrenzung unter der Voraussetzung, dass das Sportabzeichen der Stufe WUSV1 erworben wurde. Einstimmig angenommen.

Der Tagesordnungspunkt sechs betraf 11 Anträge die keine Änderung der Satzung und Ordnungen zur Folge hatten. Zwei wurden zurückgezogen und einer zur weiteren Bearbeitung zurückgestellt. Auch hier die wesentlichen Änderungen in aller Kürze:

  1. Begrenzung der geführten Hunde auf Leistungs-Veranstaltungen auf fünf fremde Hunde. Dieser Antrag wurde nach ausgiebiger Erörterung abgelehnt. Schon bei der Antragsbegründung wurde deutlich, dass das bekannte Problem manipulierter Prüfungsergebnisse durch unsachgemäße Auslegung der Prüfungsordnung oder Vergabe von Ausbildungskennzeichen durch Leistungsrichter ohne Vorführung der Hunde nach wie vor ausgeprägt ist. Erfolge durch die Prüfungsaufsichten sind vorhanden; der Ausbildungswart Heinz Gerdes wird sich hier weiter stark engagieren.
  2. Die zentrale Durchführung von Schutzdienst Übungsterminen vor der Siegerzuchtschau wurde abgelehnt.
  3. Die HG wurde einstimmig damit beauftragt, geeignete Mittel für einen Farbtest auf Zuchtschauen zu suchen. Bei Verdachtsfällen soll hier ein schneller direkter Nachweis mit den Konsequenzen möglich sein.
  4. Für erfahrene und von der Landesgruppe empfohlene Leistungsrichter wird die Möglichkeit für den Zeitraum von zwei Jahren eingeräumt, im Zuge einer Fortbildung die Befähigung und Zulassung zur Abnahme des Ausbildungskennzeichen RH2-F Stufe A und B zu erhalten. Antrag angenommen.
  5. Beschlossen wurde die Einführung einer Begleithundeprüfung in den Stufen 1-3. Unabhängig davon gilt die Begleithundeprüfung mit Verkehrsteil als Voraussetzung für die Teilnahme an Prüfungen insgesamt weiter. Die Begleithundeprüfung der Stufen 1-3 ist lediglich ein weiteres Angebot an aktive Sportler.

Der Tagesordnungspunkt sieben umfasste Anträge die aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht beraten werden konnten. Hier ging es darum, rechtskräftige Entscheidungen zu veröffentlichen. Möglicherweise ist hier die richtige Form noch nicht gefunden worden.

Die Beratungen und Kommentierungen an den verschiedenen Stellen haben gezeigt, dass Reformen notwendig sind. Eine solche Delegiertenversammlung muss sich in Zukunft auch mehr zukunftsgewandten Themen widmen, Ziele formulieren und strategisch lenken und leiten.

Paul Pankoke

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