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Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Aussendung vom 28.01.2022 hatten wir Sie bezüglich der vorläufigen Regelung des SV zum Stockbelastungstest informiert.

Die Aussendung vom vergangenen Freitag an die Ausschüsse, das Richterkorps und die Ortsgruppen entsprang der Notwendigkeit, für die handelnden Personen im Prüfungsgeschehen eine gewisse Verhaltenssicherheit zu ermöglichen, da dem Verein zu diesem Zeitpunkt seitens des VDH noch keine konkrete Einschätzung hinsichtlich der Prüfungsordnung und eine Perspektive zum weiteren Vorgehen vorlag.

Diese Situation hat sich zwischenzeitlich dahingehend verändert, dass seitens des VDH eine Stellungnahme zur TSchHuV in der Hauptgeschäftsstelle eingelangt ist (siehe Anlage), in der unter anderem ausgeführt wird:

„Die gültigen Prüfungsordnungen VDH/FCI können weiter zur Anwendung kommen.“

Aus dieser Einschätzung des VDH kann man ableiten, dass die Fortführung des bisherigen Vorgehens/Handelns entsprechend den Vorgaben der Prüfungsordnung des VDH für dessen Mitglieder nicht im Widerspruch zu der Verordnung als geltende Rechtsnorm gesehen wird. Der VDH stützt diese Auffassung insbesondere auf eine Verlautbarung der Staatssekretärin Bender die die besonders auslegungsbedürftige Regelung des § 2 Abs.5 , zweiter Halbsatz der Tierschutzhundeverordnung dahingehend interpretiert, dass mit dieser Regelung nur die Verwendung

Stachelhalsband-ähnlicher Produkte unterbunden werden soll (vgl. S.7 /8 des beigefügten VDH-Schreibens).

Gleichfalls wird vom VDH auch dargelegt, dass eine verbindliche Auslegung der TSchHuV und rechtssichere Vorgaben nicht geleistet werden können, da die dargestellten Neuerungen der Verordnung zu unklar gefasst sind und die Auslegung durch die örtlich zuständigen Behörden zu unterschiedlich sein wird, wie erste dem VDH zugegangene Rückmeldungen bereits gezeigt haben. Gleichfalls kann es eine belastbare Rechtsprechung dazu nicht geben.

Vor diesem Hintergrund können auch seitens des VDH nur Empfehlungen ausgesprochen werden.

Im Rahmen der Mitgliedschaft des Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. im VDH sind die Festlegungen des VDH als verbindlich anzusehen, so dass die Durchführung des Stockbelastungstests wie vorher, entsprechend den Festlegungen der Prüfungsordnung und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen, erfolgen kann.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Setecki
Hier der Link zur Stellungnahme des VDH
2xLGABWHier finden Sie aktuell den Link zum Jahresbericht 2021 der LG-Ausbildungswarte zur allgemeinen Kenntnis.

Link zum Bericht

Udo Wolters

Jahresbericht des LG-Beauftragten für das Spezialhundewesen 2021

Ein Jahr in weiten Teilen beeinflusst durch die Pandemie, bescherte es uns dennoch vorwiegend in der zweiten Jahreshälfte erfolgreiche Veranstaltungen im Spezialhundesport. Es ist davon auszugehen, dass es in 2022 einen ähnlichen Verlauf nehmen wird.

Eine erfolgreiche Bundesiegerprüfung mit 13 Startern, dem Mannschaftssieg und den Bundes-Siegerinnen und Platzierten zeigt deutlich den Stellenwert dieses vielseitigen Sports in unserer Landesgruppe. Besonders erfreulich, die starke Meldezahl unserer 17. Landesmeisterschaft mit 21 Teilnehmer*Innen in fast allen Sparten die uns der Spezialhundesport bietet. Neben dem traditionellen Pokalkampf am Sonntag war die Veranstaltung mit 2 Richtern an 3 Tagen voll ausgefüllt. Ausführliche Berichte zu allen Veranstaltungen siehe unter RH auf der Homepage bzw. in unserer Westfalennotiz.

In unserer LG geben 17 OG an, im Spezialhundesport aktiv zu sein. Da die OG-Berichte nur schleppend bis gar nicht eingehen sind auch hier keine konkreteren Angaben möglich. Aus den eingegangenen Berichten ist zu entnehmen, dass sich der Spezialhundesport immer größerer Beliebtheit erfreut. Die große Nachfrage im Spürhundebereich konnten wir durch die Instruktoren, verteilt über die ganze LG, gut abdecken. An dieser Stelle mein herzlicher Dank für Euer ehrenamtliches Engagement. In der Sparte Mantrailing fehlt uns fachkräftige Unterstützung. Für die Trümmer-Sparte stehen den OG in unserer LG kaum Trainingsmöglichkeiten zu Verfügung.

Durch die Ergänzung des Richterkollegiums  sind wir gut aufgestellt. Mit Egon Baumgart, Paul Pankoke und Ludger Vortkamp können wir auf ortsnahe Spezialhunderichter zugreifen.  Weiterhin besteht die Möglichkeit für Leistungsrichter über den Quereinstieg die Zulassung zu erlangen, damit eine adäquate Ausstattung mit Richtern für die nächsten Jahre gewährleistet ist. Auch nochmals der Hinweis, dass Richter aus anderen Verbänden eingeladen werden können. Die hier erfolgreich bestandene Prüfung ist aber nicht zuchtrelevant.

Informationen aus dem Ausschuss Spezialhunde:

Bezüglich der IPO-RH bilden sich bereits seitens der FCI und IRO Kommissionen zur Revision. Änderungs – oder Ergänzungswünsche nehme ich gerne auf um sie dann über den SV an den VDH weiterzuleiten.

Erste Vorschläge gibt es bereits: Wippe statt Schaukel, Abstand in der Gruppe nach Corona-Regel beibehalten, Träger mit Gesichtsschutz (Visier), Schuss in den Stufen V bis A entfällt, in einer Prüfungsveranstaltung 2 mal die Stufe A absolvieren, Trail mehrfach nutzen, kürzere Zeitvorgaben; etc.  

Bewertungen in den Prüfungen sollten in erster Linie über das Prädikat anstatt einer Fehleranalyse vorgenommen werden, so die Auffassung der FCI-Kommission.

Die Bundessiegerprüfung-Spezialhund in Verbindung mit dem Internationalen Championat für DSH sowie die SV-DM-Rettungshunde wird als gemeinsame Veranstaltung weiterhin beibehalten. Hier  der ausdrückliche Hinweis: an der SV-DM können alle SV-Mitglieder auch mit andersrassigen Hunden teilnehmen.  Die CACIT-Vergabe (Champion International de Travail) ist weiterhin vorgesehen. Die erstmalig angebotene Stöberprüfung soll künftig entfallen.

Zur IRO-Weltmeisterschaft 2022 in Italien sind auch nationale Prüfungen als Startvoraussetzung zugelassen. So können alle Teilnehmer der BSP/SV-DM 2021, die als nationale Qualifikation gilt, mit min. „270 Punkten“ gemeldet werden.

Für den Prüfungsleiter wird es zunehmend schwieriger, einen Zeitplan unter Berücksichtigung aller aus den Vorgaben der einzelnen Sparten, der Richterordnung und unter Beachtung des Tierschutzes zu erstellen.

In wieweit das neue Tierschutzgesetz unseren Bereich tangiert bleibt abzuwarten. Die HG wird hierzu eine Empfehlung ausarbeiten.

Die SV eigene Spürhundprüfung weist Lücken bezüglich Lage und Menge der Präparate auf. In der Koffer- und Kleideranlage gilt ein Abstand von 1,50 m; in der Raumanlage nicht höher 1,20 – 1,50 m; 40 g Tabak; zwischen Erdanlage und den anderen Abteilungen min. 30 Minuten Pause; passive Anzeige ist gewünscht, eine Beschädigung der Anlage führt zu Punktabzug

Die Sparte Besuchshund ist seitens des Hauptvereins auf den Weg gebracht und wird von Ausschussmitgliedern ausgearbeitet.

Termine 2022:

30.09. – 02.10.2022 Bundessiegerprüfung / SV-DM-Rettungshund in der OG Bamenohl (LG06)

Heiko-Christian Grube (LG 03) für Fährte, Mantrailing, Trümmer, Spürhunde

Paul Pankoke (LG 06) für die Unterordnung und Gewandtheit

Andreas Hess (LG 07) für die Fläche

Franz Jansen (NL) in allen Sparten

Ludger Vortkamp (LG 06) als Ersatz

04. – 06.11.2022               18. Landesmeister Spezialhunde in der Bochum-Querenburg

23.04.2022                         Spezialhunde Workshop Spürhund

07.05.2022                         Spezialhunde Workshop Trümmer

03. – 04.09.2022              Spezialhunde Workshop mit Lizenzerwerb in der OG Bochum-Querenburg

00.00.2022                         weitere Workshops in Planung (Veranstaltungsort gesucht)

Ganz herzlichen Dank allen Mitgliedern die mich über das Jahr tatkräftig unterstützt haben. Spezialhundesport geht nur in der Gruppe und was wären wir ohne die Kontakte zu den Behörden, Hilfsorganisationen, Feuerwehren und privaten Grundbesitzern.

               

Bleibt gesund und - freuen wir uns wieder auf bessere Zeiten mit unseren Vierbeinern

LG-Beauftragter für das Spezialhundewesen im SV

Werner Schlinkert

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WernerSchlinkert

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