Wesensbeurteilung & Zuchtanlagenprüfung

Der zusammengehörige Gesamtkomplex aus Wesensbeurteilung und Zuchtanlagenprüfung ist vom 10 köpfigen Entwicklerteam, bestehend aus erfahrenen Zucht- und Leistungsrichtern, aus einem Auftrag der Bundesversammlung entstanden, um einen vereinfachten Zuchteinstieg ohne Qualitätseinbußen zu realisieren.

Um in unserem Verein für den Bereich Zuchtzulassung unabhängig und nicht fremdbestimmt  zu sein, war es nötig, der Wesensbeurteilung und der Zuchtanlagenprüfung eine SV-eigene Prüfungsordnung mit entsprechenden Durchführungsbestimmungen in Satzungen und Ordnungen zu implementieren.

Die Bundesversammlung des SV, das höchste Entscheidungsgremium in unserem Verein, hat wegweisend einstimmig beschlossen, eine Wesensbeurteilung im SV, für alle Hunde die in der Zucht eingesetzt werden (ab Wurftag 01.07.2017), einzuführen. Ebenso hat die Bundesversammlung auch die Zuchtanlagenprüfung (ab Wurftag 01.07.2017) mit sehr deutlicher Mehrheit eingeführt.

Link zur PO

Wie wird die WB vorbereitet und was für Geräte sind vorzuhalten?

Ansprechpartner in den Landesgruppen mit Zuständigkeit für Wesensbeurteilung & Zuchtanlagenprüfung

Der SV-Vorstand hat Bernd Weber mit der Zuständigkeit für die Wesensbeurteilung und Wilfried Tautz mit der Zuständigkeit für die Zuchtanlagenprüfung als Sprecher des Kernteams und als Ihre Ansprechpartner auf Bundesebene eingesetzt.

In den jeweiligen Landesgruppen sind für beide Bereiche Ansprechpartner:

LG 01 Jens-Peter Flügge B-W-A, LR Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
LG 02 Yvon Steinborn-Bartsch B-W-A, LR Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
LG 03 Volker Behrens B-W-A, LR Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
LG 04 Heinz Gerdes B-W-A, LR Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
LG 05 Wolfgang Felten B-W-A, LR Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
LG 06 Udo Wolters B-W-A, LR Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
LG 07 Dennis Große-Wietfeld B-W-A, LR Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
LG 08 Reiner Beitel B-W-A, LR Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
LG 09 Hermann Wahl   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
LG 10 Christoph Ludwig B-W, LR Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
LG 11 Stefan Bentz LR Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
LG 12 Markus Schmitt B-W, LR Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
LG 13 Daniele Strazieri B-W, LR Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
LG 14 Marco Oßmann B-W, ZR Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
LG 15 Peter Arth B-W, ZR Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
LG 17 Gerald Marthold B-W,LR Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
LG 18 Joachim Stiegler B-W, ZR Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
LG 19 Klaus Bartnik B-W-A, LR Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
LG 20 Torsten Koop B-W, ZR Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Was wird bei der Wesensbeurteilung abgeprüft?

In der standardisierten Wesensbeurteilung werden die Bereiche Unbefangenheit, Sozialverhalten, Geräuschempfindlichkeit, Bewegungssicherheit, Spiel- und Beutetrieb/ Verhalten unter Belastung und Grundwesen geprüft und beschrieben.

Unbefangenheit

Der Hund sollte sich von seinem Hundeführer an verschiedenen Körperstellen und auch von einer fremden Person, z.B. Richter, anfassen lassen.

Sozialverhalten

Interaktion mit Menschen, Einzelpersonen, Gruppen.

Geräuschempfindlichkeit

Hier wird der Hund unterschiedlichen akustischen Reizen, wie z.B. Rasseln, Geräuschquelle Motor und als höchste Belastung der Schussprobe ausgesetzt.

Bewegungssicherheit

Höhenempfindlichkeit (z.B. beurteilt anhand von Bewegungsverhalten auf Tischen) sowie die Beurteilung auf glattem Boden.

Spiel- und Beutetrieb/Verhalten unter Belastung

Die Beurteilung erfolgt beim Spiel des Hundes mit seinem Besitzer (Teamwork), mit einer fremden Person (Beauftragter), zusätzlich wird die Intensität an blockierter Beute (Finderwille) sowie die Spielbereitschaft unter erhöhten Anforderungen (Wackeltisch) beurteilt. Nur ein Hund, der sich in seiner Umgebung wohlfühlt und mit der Situation zurechtkommt, kann spielen.

Grundwesen

Verhalten bei der Vereinsamung und Begegnung mit einer fremden Person.


Was wird in der Wesensbeurteilung beurteilt?

Bei einer Wesensbeurteilung werden das Verhalten und dessen Flexibilität durch die Konfrontation mit verschiedenen Reizen, die ein bestimmtes Verhalten auslösen oder provozieren können, beim Hund erfasst und festgehalten. Durch das Verhalten während der gesamten Beurteilung kann auf das Wesen des Hundes geschlossen werden, mit dem Ziel, den Hund auf seine Eignung für das Zusammenleben mit dem Menschen in der heutigen Umwelt möglichst objektiv zu überprüfen.

Der geprüfte Hund sollte nicht in Unterordnung geführt werden. Kommandos sind auf das Nötigste zu beschränken. Aus diesem Grund sind Leistungsprüfungen (BH, IGP usw.), wo in erster Linie erlerntes und konditioniertes Verhalten geprüft wird, kein Ersatz für eine Wesensbeurteilung.

Eine Verbindung aus einem deskriptivem (beschreibend) und einem internen Punktesystem oder Notensystem bietet dazu den Vorteil einer besseren Kontrolle und Bewertung des jeweiligen Hundes. Die Beurteilung des Hundes erfolgt zum einen durch die genaue beschreibende Bewertung des jeweiligen Verhaltens (deskriptiv) und zum anderen durch Bonitätszahlen. Ausschlaggebend sind hier nicht allein die Reaktionen des Hundes, sondern wie und mit welchen Bewältigungsstrategien der Hund mit den einzelnen Situationen umgeht. Bei einer erkennbaren Überforderung des Hundes werden einzelne Teilübungen oder die gesamte Wesensbeurteilung abgebrochen, damit es zu keiner nachhaltigen Schädigung des Hundes kommt.

Generelle Ausschlussgründe sind Wesensmängel, die auch im Standard unserer Rasse festgeschrieben sind. Das betrifft Hunde, die hoch ängstlich sind, aggressive Hunde, die in friedlichen Situationen gesteigerte Aggressivität zeigen sowie schussempfindliche oder schussscheue Hunde.

Durch die Beschreibung fällt es dem Hundebesitzer und anderen betroffenen Personen leichter, die Resultate der Wesensbeurteilung nachzuvollziehen. Mit der Vergabe von Bonitätszahlen besteht die Möglichkeit der Gewichtung von bedeutsamen Verhaltenssituationen. Außerdem ermöglichen die Bonitätszahlen das Führen von Statistiken und ermöglichen eine bessere Auswertung der Wesensbeurteilung.

 

Was gilt es bei der Teilnahme einer Wesensbeurteilung zu beachten?

Zu einer Wesensbeurteilung werden nur Deutsche Schäferhunde zugelassen.

Die Wesensbeurteilungen werden nur an Wochenenden durchgeführt.

Maximal können je Beurteiler 12, jedoch müssen mindestens 4 Hunde an einem Prüfungstag eine Wesensbeurteilung absolvieren.

Ein Hundeführer kann maximal 2 Hunde in einer Veranstaltung vorführen.

Der Freitag zählt als ein halber Prüfungstag, an dem maximal 6 Hunde teilnehmen können. Ein Freitag allein als Prüfungstag ist nicht zulässig.

Die Meldegebühr beträgt 20 Euro pro Hund.

Zugelassen sind Hunde im Alter vom 9. bis zum vollendeten 13. Lebensmonat. (Beispiel: WT 1.1.19 WB möglich bis 31.1.20)

Für den Fall, dass ein Hund die Wesensbeurteilung aus triftigem Grund nicht im vorgegebenen Alter absolviert hat, kann die Wesensbeurteilung über eine zu beantragende Sondergenehmigung unabhängig vom Alter nachgeholt werden (Seiteneinsteiger). Dies gilt auch für die im Ausland gezüchteten oder älter erworbenen Hunde, die der deutschen Zucht zugeführt werden sollen.

Die Wesensbeurteilung kann bei negativem Ergebnis einmal wiederholt werden. Die Wiederholer werden als solche in den Unterlagen der Beurteilung für den Beurteiler gekennzeichnet. Von jedem geprüften Hund wird ein Protokoll erfasst, das dem Besitzer mitgeteilt und als Anlage zur Ahnentafel übergeben wird.

Die erzielten Beurteilungen werden in SV-DOxS veröffentlicht.

Für die Veranstalter stellt der Verein das Programm „SV-Wesensbeurteilung“ analog zum Körprogramm zur Verfügung. Damit ist es möglich, eine Wesensbeurteilung vollumfänglich im Rahmen der Veranstaltung abzuwickeln.


Link zum Demofilm der Wesensbeurteilung

Link zum Antrag auf Sondergenehmigung für ältere Hunde

 

Wie ist die Wesensbeurteilung in der jetzigen Form entstanden?

Nach dem einstimmigen Beschluss der SV-BV im Mai 2014 für die Einführung einer SV-Wesensbeurteilung wurden, in mehreren Arbeitstagungen vom Kernteam der Aufbau, der Ablauf und der Inhalt der Wesensbeurteilung festgelegt. Zwischenzeitlich forderte der VDH auch von seinen Rassehundezuchtverbänden Verhaltensstichproben. Das Vorgehen des VDH zeigt deutliche Parallelen zu unserem Konzept, wobei auch hier das Augenmerk auf den Bewältigungsstrategien der einzelnen Hunderassen in Prüfsituationen sowie die rassespezifischen Charaktereigenschaften bei der Beurteilung gelegt wird.

Im Jahr 2015 wurden im SV mehrere Pilotveranstaltungen durchgeführt und die dabei gewonnenen Erfahrungswerte wiederum im Kernteam bewertet, entsprechend umgesetzt und in den Beurteilungsbögen modifiziert. Die Pilotveranstaltungen waren öffentlich und boten so den Mitgliedern die Möglichkeit, sich entsprechend zu informieren. Gleichzeitig wurde der Richterausbildung zum Wesensbeurteiler durch das Kernteam große Aufmerksamkeit gewidmet, sodass heute bereits flächendeckend in Deutschland insgesamt 60 Wesensbeurteiler (B-W) die Ausbildung absolviert haben und somit zur Verfügung stehen. Es ist festgelegt, dass die Wesensbeurteilung eine Hauptvereinsveranstaltung, analog einer Körung, mit Öffentlichkeitscharakter ist.

Anlässlich der SV-BV im Mai 2016 wurde die Wesensbeurteilung auf zunächst freiwilliger Basis eingeführt.

Gleichzeitig erging der Auftrag an das Entwicklerteam, den Arbeitsteil der Zuchtanlageprüfung (ZAP) zu erarbeiten.

Das Konzept der Wesensbeurteilung wurde weltweit in verschiedensten Ländern vorgestellt und fand sehr großen Zuspruch, sodass sich die WUSV dazu entschlossen hat, die Wesensbeurteilung als Basis für die Harmonisierung der weltweiten Umsetzung einer einheitlichen Zucht und Ausbildung von Deutschen Schäferhunden im Sinne der gültigen Satzungen und Ordnungen des SV (Agenda 2025) einzuführen.

Im Jahr 2017 wurde durch die Bundesversammlung die Wesensbeurteilung für alle Hunde ab Wurftag 1.7.2017 als Zucht- und Körvoraussetzung eingeführt, ebenso als Voraussetzung für den Start auf Zuchtschauen in der Gebrauchshundeklasse (zur Zeit ausgesetzt).

Gleichzeitig wurde für Hunde ab Wurftag 1.7.2017 der Arbeitsteil der Zuchtanlagenprüfung als möglicher alternativer Weg in die Zucht beschlossen.

 


Was gibt es zur Wesensbeurteilung grundsätzlich zu sagen?
Rassehundezucht ist unverzichtbar für die Befriedigung der gesellschaftlichen Nachfrage nach Diensthunden, Gebrauchshunden, Sporthunden oder einfach nach einem Vierbeiner als Familienpartner. Rassehunde sind Markenartikel, die durch ihre unverwechselbaren „rassetypischen“ Eigenschaften gekennzeichnet sind.

Der Charakter oder das Wesen ist eine im Standard des Deutschen Schäferhundes hinterlegte Eigenschaft, die in ihren Grenzen das Produkt neben vielen anderen Kenngrößen als „typisch“ charakterisiert.

Die in der Wesensbeurteilung getroffenen Aussagen und Anforderungen dienen vorrangig dem Nachweis umweltsicherer und gesellschaftsverträglicher Hunde. Sie werden aber auch als Ergänzungsprüfung für unsere Gebrauchshundeanforderungen herangezogen.

Die Wesensbeurteilung umfasst die Feststellung von Verhaltenseigenschaften des Hundes, die sich auf der Grundlage erblicher Anlagen unter dem Einfluss der bereitgestellten Aufzucht-, Entwicklungs- und Haltungsqualitäten offenbaren.

Doch was bedeutet das genau? Unsere Gesellschaft übt zunehmend Kritik und einen starken Druck auf Hundezüchter, Hundehalter und Rassehundezuchtvereine aus. Es wird immer häufiger über Rasseverbote für gefährliche Hunde, gewissenlose Hundezüchter und Hundeausbilder diskutiert. Immer wieder kommt es auch zu unrühmlichen Beißvorfällen mit Hunden. Die zugrunde liegende Angst, die zum größten Teil Auslöser und Ursache für diese Diskussionen und Forderungen ist, muss sehr ernst genommen werden. Sinnvolle Maßnahmen müssen getroffen werden als Zeichen, dass man die Situation wahrnimmt und Lösungen und Entgegenkommen schaffen will.

In der heutigen Zeit sind wesensfeste Hunde mit einem stabilen Nervenkostüm ohne übersteigerte Aggressivität gefordert. Die Hunde müssen den stetig wechselnden Ansprüchen in ihrem sozialen Umfeld adäquat begegnen können. Der Verein setzt sein Anliegen, das Wesen unseres Hundes in seiner grundsätzlichen Bedeutung in den Vordergrund zu stellen und seine Einflussgrößen prüfbar zu machen, mit der Wesensbeurteilung um.

Dies vor allem deshalb, um sein kynologisches Bemühen und Arbeiten besonders danach auszurichten, das Ursachengefüge unerwünschter Verhaltensweisen und von Verhaltensstörungen, sogenannter Wesensmängel, zu durchschauen und ihre Entstehung im Sinne von Tier- und Gesellschaftsgerechter Hundehaltung vermeiden zu helfen. Wir tragen die Verantwortung, die heutigen Erkenntnisse der biologischen Verhaltensforschung zum Wesen des Hundes in unserem Verein anzuwenden und das in der Kynologie vorhandene Wissen zu berücksichtigen.


Was ist das „Wesen“ beim Hund?

Ein Ergebnis aus Erbgut und Umwelt

Die wesentlichen Leitgedanken sind dabei die Anwendung der Erkenntnisse der biologischen Verhaltensforschung zum besseren Verständnis des Hundes, seines Verhaltens und seiner Verhaltensentwicklung. Wichtig ist hierbei die Betrachtung des Wechselspiels zwischen angeborenen und erworbenen Anteilen der Verhaltenssteuerung sowie zwischen Angst und Aggressivität. Es gibt heute keinen Zweifel mehr daran, dass das Wesen eines Hundes nicht etwa überwiegend genetisch festgelegt ist. Es ist vielmehr das fließende Ergebnis aus vielfältigen Wechselwirkungen zwischen den erblichen Grundlagen und den jeweiligen natürlichen, sozialen und zivilisatorischen Umweltbedingungen. Vererbt werden also nur Wesensgrundlagen. Das Wesen wird nicht vererbt, sondern es entwickelt sich immer erst unter den Bedingungen der Umwelt auf der Grundlage genetischer Vorgaben. Die erbliche Grundlage besteht nicht aus eigenen Wesens- oder Verhaltensgenen, sondern aus Genen, die gemeinsam den Aufbau des Organismus und der Verhaltensgrundlage bewirken. Das bedeutet, ein und dieselben Gene nehmen ihren Einfluss auf die Vererbung von Körper- und Verhaltensmerkmalen.

Wesen ist – auch wenn man den notwendigen Umwelteinfluss bei dieser Betrachtung zur Vereinfachung wegließe – für sich alleine nicht züchtbar. Unsere Hunde besitzen sogenannte angeborene Regulationsmechanismen. Sie bestehen in der angeborenen Fähigkeit, lernen zu können. Mit den verschiedenen angeborenen Strategien des Erfahrungsgewinns ist es dem Hund möglich, sein Verhalten an den vorgefundenen Bedingungen seiner „persönlichen“ Umwelt aktuell vervollständigen zu können. Lernen ist also nicht etwas Verfälschendes oder Überdeckendes, sondern es komplettiert das angeborenermaßen dafür Offene und Unvollständige. Lernen, vor allem prägendes und prägungsähnliches, lässt also erst das Wesen entstehen. Das Wesen des Hundes ist das Ergebnis eines dynamischen Entwicklungsprozesses zwischen Erbgut und Umwelt. Ungünstige Umweltdefizite kann man nicht durch Züchtung ausgleichen. Hunde, die ihr angeborenermaßen für Lernen offenes Verhaltensprogramm nicht komplettieren können, entwickeln völlig naturgemäß ein mehr oder weniger gestörtes Verhalten. Der Verein unterstützt künftig seine Mitglieder nicht nur dabei, dem Hund eine Arbeitsleistung einer BH/IGP zu vermitteln.

Mit der Wesensbeurteilung wollen wir Hundehalter animieren, dafür zu sorgen, dass unserem Hund nichts von dem vorenthalten wird, was er naturgemäß zur gesunden Entwicklung seines Verhaltens und Wesens braucht (Kaspar-Hauser-Effekt). Gleichermaßen darf ihm aber auch nichts Naturwidriges zugemutet werden, was die Entwicklung seines Wesens schädigen könnte. Erfahrungsentzug bzw. Überforderung führt zu Angst- bzw. Aggressionsverhalten. Das Zusammenleben mit dem Menschen hat sich geändert und an diese geänderten Bedingungen sind unsere Hunde heranzuführen. Die Bereitschaft des Welpen zur sozialen Annäherung oder zur Auseinandersetzung mit der Umwelt hängt entscheidend von seinen Vorerfahrungen während der Aufzucht sowie von den bis dahin gereiften und erworbenen Bewältigungsstrategien und der Erfüllung seiner natürlichen Sozialbedürfnisse ab. Ohne die richtigen Aufzucht- und Entwicklungsbedingungen kann unser Hund von sich aus nicht zeigen, was genetisch wirklich in ihm steckt und somit tragen wir Menschen die Verantwortung dafür, was aus ihm nicht werden konnte.


Zuchtanlagenprüfung im SV (Arbeitsteil)

Einhergehend mit der Einführung der Wesensbeurteilung hat der Verein seit 2018 auch, erstmalig in der SV-Geschichte, eine eigenständige Prüfungsordnung entwickelt, die alternativ zur FCI-Prüfungsordnung (IGP) für den Züchter einen zweiten, alternativen Weg zur Zuchtzulassung bietet.

Die ZAP kann analog zur IGP ab 18 Monaten abgelegt werden.

Der Arbeitsteil der ZAP gliedert sich in die Bereiche Nasenarbeit in den vom Hundeführer wählbaren Varianten Fährten- oder Stöberarbeit, Gehorsams- und Verteidigungsübungen.

Die Bewertungsgrundsätze:

Der Schwerpunkt der Bewertung liegt auf der Art und Weise, wie der Hund mit seinem Hundeführer agiert sowie den Fähigkeiten und Anlagen des jeweils zu beurteilenden Hundes.

Bei der Bewertung des Hundes geht es nicht um exakter, höher, schneller oder weiter!

Die Beschreibung des Hundes erfolgt adjektivisch.

Das Urteil je absolvierter Abteilung sowie das Gesamtergebnis lautet bestanden oder nicht bestanden. (Neu in der Kynologie: Die bisherige Bewertung mit einer Punktzahl entfällt.)

Sind die drei Einzelabteilungen bestanden, wird das Kennzeichen ZAP zuerkannt.

Link zum Demofilm der Zuchtanlagenprüfung

Das Ziel der neu eingeführten ZAP ist die Vielseitigkeit in der Rasse und die vorhandenen Gebrauchshundeeigenschaften zu erhalten und zielgerichtet zu fördern.

Das schwerpunktmäßige Ziel lautet dabei: Zucht auf Gesundheit (Exterieur), Talent und Verhalten!


Welche Übungen werden in der ZAP beurteilt?

Abteilung A Nasenarbeit

  1. Variante Fährte

oder wahlweise

  1. Variante Stöbern

Abteilung B Gehorsam

  1. Überprüfung der Schussgleichgültigkeit
  2. Freifolge
  3. Sitz
  4. Platz
  5. Apport auf ebener Erde
  6. Freisprünge über eine Hürde 100cm
  7. Klettersprünge über eine Schrägwand 160cm
  8. Ablegen mit Begegnung

Abteilung C Stell-, Bewach- und Verteidigungsübungen

  1. Streife nach dem Helfer
  2. Stellen und Verbellen
  3. Führigkeit unter Belastung
  4. Überfall auf den Hundeführer
  5. Konfrontation auf Distanz

 

 

Welche Bereiche werden bei der ZAP adjektivisch beschrieben und festgehalten?

 Abteilung A Nasenarbeit
 FaehrteZAP
oder wahlweise
Abteilung A Stöbern
StoebernZAP

Abteilung B Gehorsam
GehorsamZAP

Abteilung C Stell-, Bewach- und Verteidigungsübungen
VerteidigungZAP

 

Der alternative Weg in die Zucht - ZAP

In der Vergangenheit wurden die mentalen Eigenschaften unserer Zuchttiere nur unzureichend beschrieben.

Das Verhalten des Hundes ist ein sehr wichtiger Bereich, der neben der Gesundheit und dem Rassetyp untersucht/nachgewiesen sein muss, bevor der Hund die Erlaubnis erhält, an der Zucht teilzunehmen.

Mit der Einführung der Zuchtanlagenprüfung (ZAP) haben wir nun die Möglichkeit, die Qualitätsmerkmale des Hundes während des Arbeitsteils differenziert zu erfassen und in einer Datenbasis zu hinterlegen, um diese künftig vor allem den Züchtern zur Verfügung zu stellen.

Bei der ZAP werden Spitzen im negativen Sinn herausgefiltert und besonders positive Hunde hervorgehoben.

Die bei der ZAP getroffenen Aussagen und Anforderungen dienen vorrangig dem Nachweis umweltsicherer und gesellschaftsverträglicher Hunde. Sie werden aber auch als Ergänzungsprüfung für unsere Gebrauchshundeanforderungen herangezogen.

Mit der Einführung der ZAP (WB, AD und ZAP Arbeitsteil) will der Verein sicherstellen, dass sich jeder Hundehalter adäquat mit seinem Vierbeiner bereits in den Sozialisierungs- und Prägungsphasen beschäftigt und dafür sorgt, dass seinem Hund nichts von dem vorenthalten wird, was er naturgemäß zur gesunden Entwicklung seines Verhaltens und Wesens braucht. Gleichermaßen darf ihm aber auch nichts Naturwidriges zugemutet werden, was die Entwicklung seines Wesens schädigen könnte. Erfahrungsentzug bzw. Überforderung führen oftmals zu Angst- bzw. Aggressionsverhalten.

Für Fragen rund um Wesensbeurteilung oder Zuchtanlagenprüfung kontaktieren Sie gerne den für die LG Westfalen zuständigen LG-Ausbildungswart Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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