Hinweis des Landesgruppen-Zuchtwartes an alle Züchter und Zuchtwarte:
Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass sich die Zuständigkeit des Zuchtwartes aus der jeweiligen OG-Zugehörigkeit des Züchters/Aufzüchters ergibt.
Das bedeutet, wer in der Ortsgruppe X Mitglied ist, muss auch den Zuchtwart dieser Ortsgruppe zur Wurfabnahme bestellen. Verfügt die Ortsgruppe über keinen eigenen Zuchtwart, ist der nächstgelegene Zuchtwart der Nachbarortsgruppe zu bestellen. Das gilt auch für SV Mitglieder, die keiner Ortsgruppe angehören. Auch sie bestellen einen Zuchtwart in nächster Wohnortnähe des Züchters/Aufzüchters.
Ausnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung mit dem LG Zuchtwart möglich.
Norbert Scharschmidt
LG-Zuchtwart